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   OLG Brandenburg, 22.01.2009 - 5 U (Lw) 149/08   

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https://dejure.org/2009,19162
OLG Brandenburg, 22.01.2009 - 5 U (Lw) 149/08 (https://dejure.org/2009,19162)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.01.2009 - 5 U (Lw) 149/08 (https://dejure.org/2009,19162)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22. Januar 2009 - 5 U (Lw) 149/08 (https://dejure.org/2009,19162)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    ZPO § 513 Abs. 1; ; ZPO § ... 529; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 546; ; BGB § 150 Abs. 2; ; BGB § 187 Abs. 1; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 280 Abs. 2; ; BGB § 286; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 150 Abs. 2; BGB § 187 Abs. 1
    Zustandekommen einer Vereinbarung über eine Erhöhung landwirtschaftlichen Pachtzinses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 21.05.1996 - 29 U 166/95

    Modifizierte Annahme und Schweigen auf Annahme

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.01.2009 - 5 U (Lw) 149/08
    Die Wirkung von § 150 Abs. 2 BGB tritt ein, ohne dass dies dem Erklärenden bewusst sein muss (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1996, 1454).
  • BGH, 30.01.1997 - IX ZR 133/96

    Behandlung eines teilweise formunwirksamen Bürgschaftsvertrages

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.01.2009 - 5 U (Lw) 149/08
    Ob eine derartige Erklärung des Annehmenden so zu verstehen ist, ist im Wege der Auslegung zu ermitteln (vgl. BGH WM 1982, 1329; BGH NJW-RR 1997, 684).
  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 164/03

    Überprüfung einer Individualvereinbarung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.01.2009 - 5 U (Lw) 149/08
    Aus dieser Verweisung und dem Regelungsgehalt des § 546 ZPO ergibt sich nicht, dass das Berufungsgericht - bei der Kontrolle des vom erstinstanzlichen Gericht ermittelten Inhalts einer Vereinbarung - die mit der richterlichen Vertragsauslegung verbundene rechtliche Würdigung festgestellter Tatsachen in geringerem - nämlich revisionsrechtlich beschränktem - Umfang überprüfen dürfte als die von der Vorinstanz festgestellte Tatsachengrundlage des Vertragsinhalts, für deren Überprüfung § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO gilt (vgl. BGH NJW 2004, 2751).
  • BGH, 13.10.1982 - VIII ZR 155/81

    Berücksichtigung der Neuregelung des Kindergeldes bei der Auslegung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.01.2009 - 5 U (Lw) 149/08
    Ob eine derartige Erklärung des Annehmenden so zu verstehen ist, ist im Wege der Auslegung zu ermitteln (vgl. BGH WM 1982, 1329; BGH NJW-RR 1997, 684).
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